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Bombenfund und Explosion

Immer wieder tauchen bei Grabungsarbeiten Kriegsrelikte auf.
Immer wieder tauchen bei Grabungsarbeiten Kriegsrelikte auf.© Stadt Graz/SiMa

Am Ende des Zweiten Weltkriegs war Graz die am häufigsten bombardierte Stadt Österreichs: Zwischen Februar 1944 und April 1945 haben die alliierten Streitkräfte 61 Luftangriffe gegen Graz geflogen. Rund 16.000 Sprengbomben wurden dabei abgeworfen, überwiegend über dem Hauptbahnhof, anderen Bahnhöfen, der Innenstadt und Industrieanlagen wie den Puch-Werken. Nicht alle Bomben sind explodiert - deshalb ruhen noch geschätzte 190 Blindgänger im Boden, die immer wieder bei Grabungsarbeiten auftauchen. 

Am eindrücklichsten in Erinnerung ist wohl die englische 250-Kilo-Bombe, die am 25. März 2011 am Grazer Hauptbahnhof gefunden wurde. Eine Entschärfung war nicht möglich und machte eine Vollsprengung notwendig. Das Gebiet um den Bahnhof wurde großräumig (im Umkreis von 200 Metern) evakuiert und war stundenlang gesperrt. Züge wurden eingestellt, Straßenbahnen und Busse umgeleitet, tausende Fahrgäste saßen fest; ein echter Ausnahmezustand. Die Sprengung kurz vor 22 Uhr war dann in der ganzen Stadt zu hören, rund um den Hauptbahnhof entstanden Sachschäden.

Was tun, wenn bei Grabungsarbeiten ein verdächtiges Objekt im Boden auftaucht? Informieren Sie sofort die Polizei unter Notruf 133! Versuchen Sie nicht das Kriegsrelikt freizulegen, zu bewegen oder zu entschärfen. Die Polizei wird die Lage vor Ort feststellen und bei Bedarf den Entschärfungsdienst (ESD) des Innenministeriums verständigen. Der ESD, eingegliedert in das Einsatzkommando Cobra, hat seine Zentrale in Wien mit Außenstellen in Graz und Hall/Tirol.

Hauptaufgaben des Entschärfungsdienstes sind die Feststellung und Entschärfung von sprengstoffverdächtigen Gegenständen. Sprengstoffsachkundige Organe (SKO) und Sprengstoffspürhundeführer der Landespolizeidirektionen (LPD) arbeiten mit dem Entschärfungsdienst eng zusammen.

Sollte ein Bombenfund die Evakuierung eines bestimmten Gebietes notwendig machen: Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Behörden! Versuchen Sie nicht, abgesperrtes Gelände zu betreten oder zu befahren. 

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