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Wald- und Flurbrand

Waldbrand
© BF Graz

Mehr als 90 Prozent der Waldbrände in Mitteleuropa und mehr als 99 Prozent der abgebrannten Waldflächen werden durch Menschen verursacht. Durch achtlos weggeworfene Zigarettenkippen, die Wärme von Maschinenteilen oder Kfz-Katalysatoren, durch die Selbstentzüngung alter Munition aus den Weltkriegen, durch fahrlässigen Umgang mit Feuer und leider durch Brandstiftung, die häufigste Ursache für Waldbrand.

Bei einem Waldbrand brennen die Bodenvegetation, der Humus, die Rinde und das Laub bzw. die Nadeln von Bäumen und Sträuchern sowie trockenes Holz. Ob und wann sich die Materialien entzünden, hängt von deren Brennpunkten ab und damit von der Energie des vorhandenen Feuers. Man unterscheidet: 

  • Bodenfeuer (-brände): Bodenvegetation und Bodenauflage brennen. Das Feuer gibt relativ geringe Wärme ab, lauft langsam und ist relativ leicht bekämpfbar.
  • Vollfeuer (-brände): Bodenauflage und Waldvegetation bis in die Baumkronen brennen. Das Feuer hat große Wärme, lauft schnell und ist schwer bekämpfbar.
  • Moorbrände: Der ausgetrocknete Teil des Moors brennt im Verborgenen, das Feuer breitet sich langsam aus, ist sehr schwer bekämpfbar und gefährlich.
  • Flugfeuer: Durch Wind und die Thermik des Feuers werden brennende Pflanzenteile bei Vollbränden über die Feuerfront hinausgetragen und verursachen ein neues Feuer. Hier besteht die Gefahr, dass die Löschkräfte von den Feuern eingeschlossen werden.

Feuer laufen selten schneller als ein Kilometer pro Stunde. Ein gesunder erwachsener Mensch kann einem Waldbrand also ohne weiteres entfliehen. Feuerwehrleute schützen sich im Löscheinsatz durch spezielle Schutzkleidung und mit Atemschutzgeräten. Betroffene und Anlieger eines Hausbrandes können evakuiert werden. Flora, Fauna und die Tierwelt jedoch bleiben ihrem Schicksal überlassen. 

Brandmeldung
Bei einem Wald- oder Flurbrand sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 122 oder die Polizei, Notruf 133, verständigen. Dabei folgende Daten durchgeben:

  • Genaue Angabe des Brandortes
  • Ausmaß des Brandes
  • Art des Brandes (Erd-, Boden- bzw. Wipfelfeuer)
  • Günstigste Zufahrt zum Brandort
  • Evtl. einen Treffpunkt mit den Einsatzkräften vereinbaren
  • Eigenen Standort angeben

Brandbekämpfung
Die Bekämpfung eines Entstehungsbrandes muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgen. Da Wasser in den meisten Fällen nicht zur Verfügung steht, könnten folgende Hilfsmittel eingesetzt werden:

  • Austreten von kleinen Brandstellen
  • Auskehren oder Ausschlagen mit langen Ästen von Nadelbäumen
  • Abdecken der Brandstelle mit Sand, Kies oder Erdreich
  • Löschen mit Feuerlöschern
  • Gegen den Wind in Sicherheit bringen
  • Anfahrtswege für die Feuerwehr freihalten

Als vorbeugende Maßnahme gegen die Waldbrandgefahr hat die Stadt Graz eine Verordnung erlassen, die das Feuerentzünden und Rauchen in den Grazer Waldgebieten sowie in der Nähe der Wälder (Gefährdungsbereich) untersagt. Machen Sie bitte rauchende Spaziergänger:innen auf die Waldbrandverordnung aufmerksam.

Die Waldbrandverordnung gilt bis 31. Dezember 2023. Die Strafandrohung bei Verstößen beläuft sich auf bis zu 7.270 Euro oder/und vier Wochen Arrest!

Die Verordnung im Wortlaut finden Sie hier.

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