• Seite vorlesen

Das neue Jahr begrüßen - bitte ohne Raketen!

28.12.2023

Unzählige Arten von Feuerwerksartikeln werden vor Silvester in ebenso unzähligen Verkaufsständen zum Kauf angeboten. Deshalb wollen wir daran erinnern, dass pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie F2 in Graz verboten sind. 

Laut § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010 gilt nämlich österreichweit generell im Ortsgebiet ein Verbot der klassischen "Silvesterrakete".

Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Raketen

  • in der Nähe von großen Menschenansammlungen
  • Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen
  • Tierheimen und Tiergärten,
  • im Umfeld von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen oder Orten, wie insbesondere Tankstellen.

Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkoholeinfluss, verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörper vor allem an Kinder, fehlerhafte Feuerwerkskörper, selbstproduzierte Knaller und illegale Böller verursachen nicht nur schwere Verletzungen und Angstreaktionen - insbesonders bei Kindern -, sondern auch erhebliche Sachschäden.

Im Grazer Stadtgebiet dürfen nur Feuerwerke der Kategorie F1 verwendet werden und zwar von Personen ab dem 12. Lebensjahr. Zur Kategorie F1 gehören: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind, wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder Bengalzündhölzer.

Das Sicherheitsmanagement der Stadt Graz wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein glückliches und gesundes Jahr 2024!

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).