
Um das neue Jahr gebührend zu begrüßen, findet zu Silvester 2022 erstmals wieder die Lichtershow am Hauptplatz statt. Zuvor sorgt der Silvesterlauf für einen sportlichen Start ins neue Jahr (Details zu beiden Veranstaltungen finden Sie hier).
Wie immer Sie den "Rutsch" ins Jahr 2023 feiern werden - bitte denken Sie daran, dass Feuerwerksraketen im Ortsgebiet verboten sind!
Feuerwerksverbot
Unzählige Arten von Feuerwerksartikeln werden vor Silvester in ebenso unzähligen Verkaufsständen zum Kauf angeboten. Deshalb wollen wir daran erinnern, dass pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie F2 in Graz verboten sind.
Laut § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010 gilt nämlich österreichweit generell im Ortsgebiet ein Verbot der klassischen "Silvesterrakete".
Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Raketen
- in der Nähe von großen Menschenansammlungen
- Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen
- Tierheimen und Tiergärten,
- im Umfeld von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen oder Orten, wie insbesondere Tankstellen.
Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkoholeinfluss, verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörper vor allem an Kinder, fehlerhafte Feuerwerkskörper, selbstproduzierte Knaller und illegale Böller verursachen nicht nur schwere Verletzungen und Angstreaktionen - insbesonders bei Kindern -, sondern auch erhebliche Sachschäden.
Im Grazer Stadtgebiet dürfen nur Feuerwerke der Kategorie F1 verwendet werden und zwar von Personen ab dem 12. Lebensjahr. Zur Kategorie F1 gehören: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind, wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder Bengalzündhölzer.
Alle Informationen zum Feuerwerksverbot finden Sie hier.
Öffentlicher Verkehr
In der Silvesternacht fahren die Graz Linien mit den Abendlinien ins neue Jahr. Gefahren wird mit jenen Linien, die im Abendverkehr geführt werden: Die ganze Nacht, zuerst im 30-Minuten-Takt von 23.30 Uhr bis 00.30 Uhr und dann von 1.30 Uhr bis 4.30 Uhr im 60-Minutenintervall. In der Silvesternacht verkehren keine Nachtbusse.
Aufgrund des Silvesterspektakels und der Sperre des Hauptplatzes sowie der Herrengasse wird ab ca. 19.30 Uhr bis 1 Uhr für die Straßenbahnlinien 1, 23, 4, 5, 6 und 7 ein Ersatzverkehr eingerichtet.