Die Landespolizeidirektion (LPD) Steiermark hat die Schutzzone im Volksgartenpark ab 16. Juli 2025 für weitere sechs Monate verlängert.
Mit 15. Juli 2024 trat die bisher gültige Schutzzone (§ 36a SPG) für den Grazer Volksgarten in Kraft. Sie war nach einem festgestellten Anstieg von Suchtmitteldelikten und der vermehrten Sicherstellung von im Park versteckten Suchtmitteln zum Schutz von Minderjährigen verordnet worden, tritt jedoch sechs Monate nach ihrem Wirksamwerden per Gesetz automatisch außer Kraft. Die örtliche Sicherheitsbehörde hat dann gegebenenfalls die Voraussetzungen einer neuerlichen Schutzzone zu überprüfen, was nun geschah.
562 Betretungsverbote, 649 Anzeigen, 3,2 Kilo Cannabis
Seit der letzten Verlängerung im Jänner 2025 wurden im Bereich des Volksgartenparks erneut zahlreiche sicherheitsrelevante Maßnahmen gesetzt. So sprachen Polizeikräfte seit Bestehen der Schutzzone (15. Juli 2024) insgesamt 562 Betretungsverbote aus. Dabei kam es zu 649 Anzeigen, unter anderem wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz (169), Missachtungen bereits verhängter Betretungsverbote (308), Verstößen gegen das Fremdenrecht (52) sowie weiteren Delikten. Darüber hinaus wurden 198 Suchtmittelsicherstellungen verzeichnet - darunter knapp 3,2 Kilogramm Cannabis sowie geringe Mengen Kokain, Ecstasy, LSD und weitere Substanzen. Auch ein Revolver sowie mutmaßliches Diebesgut wurden im Zuge von Schwerpunktkontrollen sichergestellt.
Schutz für Minderjährige
Die Schutzzonenregelung gemäß § 36a SPG hat sich somit erneut als wirksames Instrument zur Verbesserung der Sicherheitslage und zum Schutz von Minderjährigen in öffentlichen Parkanlagen bewährt. Vor diesem Hintergrund stellte das Stadtpolizeikommando Graz bei der örtlichen Sicherheitsbehörde (SVA) einen Antrag auf Fortführung. Diese erließ nun nach eingehender Prüfung die neuerliche Verordnung.
Neue Verordnung erlassen
Die Schutzzone im Volksgartenpark bleibt damit ab 17. Juli 2025 für weitere sechs Monate aufrecht. Weitere Schwerpunktmaßnahmen der Polizei sind auch künftig vorgesehen. Sie erstreckt sich von der Volksgartenstraße 5 bis zur Kreuzung mit Sigmundstadl (ausgenommen die Häuser Volksgartenstraße 11 und 11a und der Zugang zu diesen Häusern), dann weiter den Sigmundstadl entlang der geraden Hausnummern bis zur Kreuzung mit der Keplerstraße, weiter die Keplerstraße entlang der ungeraden Hausnummer inklusive dem Gehsteig bis zum Objekt Keplerstraße Nr. 69. Geradlinig über dem Marienplatz tangierend dem Objekt Marienplatz Nr. 1 bis zum Objekt Hans-Resel-Gasse Nr. 27. Die Hans-Resel-Gasse entlang der ungeraden Hausnummern bis zur Kreuzung mit der Strauchergasse, dann weiter die Strauchergasse entlang der ungeraden Hausnummern bis zur Kreuzung mit der Volksgartenstraße.
Die Schutzzone im Metahofpark bleibt davon unberührt weiterhin bis Ende September bestehen.
Quelle: LPD Steiermark