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Schutzzone Metahofpark wieder verlängert

30.09.2026
Die Schutzzone im Metahofpark wurde um sechs Monate verlängert.
Die Schutzzone im Metahofpark wurde um sechs Monate verlängert.© LPD Stmk

Die Verordnung der Schutzzone im Bereich des Metahofparks wird mit 1. Oktober 2026 um weitere sechs Monate verlängert. Die Maßnahme dient weiterhin dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. 

Die Landespolizeidirektion Steiermark hat die Verlängerung der Schutzzone gemäß § 36a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) für den Bereich des Metahofparks neu verordnet. Durch die Schutzzone stehen den Polizistinnen und Polizisten erweiterte gesetzliche Befugnisse zur Verfügung. Personen, von denen anzunehmen ist, dass sie gerichtlich strafbare Handlungen begehen - insbesondere im Bereich der Suchtgiftkriminalität - oder die öffentliche Ordnung gefährden, können aus dem definierten Bereich gewiesen werden. Bei Verstößen gegen ein Betretungsverbot drohen Verwaltungsstrafen. 

Evaluierungen und Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass sich die Schutzzone als wirksames Instrument erwiesen hat. Wer trotz eines gegen ihn ausgesprochenen Betretungsverbotes die Schutzzone betritt, begeht laut Sicherheitspolizeigesetz eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 4.600 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.

Quelle: LPD Steiermark

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