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Richtiges Verhalten bei Schnee und Glatteis

Bei solchem Wetter sollte man auf das Rad verzichten.
Bei solchem Wetter sollte man auf das Rad verzichten.© Stadt Graz/Wild

In Graz sind schwere Schneefälle zwar äußerst selten. Sollte es doch einmal heftig schneien sind hier ein paar Hinweise: 

  • Beachten Sie die Wetterwarnungen vor starkem Schneefall und Glätte.
  • Bleiben Sie, wenn irgendwie möglich, daheim. Wenn Sie einen Vorrat an Lebensmitteln und Getränken haben, müssen Sie nicht einkaufen gehen. Wie so ein Vorrat ausschauen kann, lesen Sie hier.
  • Fragen Sie bei älteren oder mobilitätseingeschränkten Verwandten und Nachbar:innen nach, ob sie Hilfe brauchen (etwa, indem Sie für sie einkaufen gehen).
  • Wenn Sie doch ins Freie müssen, ob zu Fuß, mit dem Rad oder Auto: Seien Sie vorsichtig, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Wenn Sie Zeuge von Unfällen oder Stürzen mit Verletzten werden, leisten Sie Erste Hilfe.
  • Von Hausdächern und Regenrinnen können sich Schneelawinen oder Eiszapfen lösen und herunterstürzen. Halten Sie sich in sicherer Entfernung von geneigten Dachflächen auf.
  • Wenn Sie gerne auf Teichen oder Seen eislaufen gehen: Machen Sie das erst, nachdem die Behörde/Gemeinde die Eisfläche freigegeben hat. Lassen Sie nie Kinder allein auf zugefrorenen Gewässern spielen. 

Auch in unseren Breiten passiert es im Winter immer wieder, dass sich Glatteis bildet und Gehwege und Straßen zur gefährlichen Rutschpartie werden. Dies sollten Sie beachten, wenn Sie auch bei Glatteis unfallfrei unterwegs sein wollen: 

  • Gehen Sie wie ein Pinguin: Schieben Sie das Gewicht über das vordere Bein und treten sie mit der ganzen Sohle auf; der Fuß zeigt leicht nach außen. Diese Haltung stabilisiert den Körper.
  • Haken Sie sich bei einer zweiten Person ein oder gehen Sie entlang einer Hauswand. 
  • Tragen Sie Winterschuhe mit einem guten Profil. Oder rüsten Sie "normale" Schuhe mit Anti-Rutsch-Sohlen oder Spikes auf. 
  • Gehen Sie langsam. 
  • Halten Sie die Hände bereit, um, falls Sie rutschen, die Balance zu halten.
  • Sollten Sie doch ausrutschen: Versuchen Sie nicht, sich mit ausgestreckten Armen abzustützen, Sie könnten sich die Handgelenke brechen. Schützen Sie Ihren Kopf, indem Sie die Arme vor das Gesicht halten. 
  • Ältere Menschen sollten bei Glatteis zu Hause bleiben. 

Hausbesitzer:innen sollten sich rechtzeitig vor dem Winter mit Streumitteln und Lawinen-Warnstangen oder -Warnfahnen eindecken. Bei Schneefall sind Liegenschaftseigentümer:innen verpflichtet, den Gehsteig/Streifen vor ihrem Grund/Haus zu säubern bzw. zu streuen sowie mit speziellen Stangen oder Fahnen vor Dachlawinen zu warnen. Lesen Sie dazu auch diesen Beitrag. Beachten Sie bitte, dass die meterlangen Lawinen-Warnstangen für Rollstuhlfahrer:innen ein beachtliches Hindernis und für blinde oder sehbeeinträchtigte Personen eine Gefahr sind. Verwenden Sie daher lieber Warnfahnen, die über Kopfhöhe an der Hauswand angebracht werden. 

Die "Streumittelverordnung" der Landeshauptstadt Graz regelt den Einsatz von Streumitteln. Mit der Verordnung wird die Verwendung von Auftausalzen und abstumpfenden Streumitteln - ausgenommen Basaltsplitt mit einer Körnung von 2 bis 8 Millimetern - verboten oder eingeschränkt. Im Fall außergewöhnlicher oder extremer Witterungsverhältnisse kann die Bürgermeisterin ausnahmsweise Auftausalze für eine Dauer von höchstens drei Tagen zulassen.

Wer gegen diese Verordnung verstößt kann mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro belegt werden. Die Streumittelverordnung finden Sie hier

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